Erwägungsgrund 20 32013R0611
Die vorgeschlagene Datenschutzverordnung enthält auch eine begrenzte Anzahl technischer Anpassungen der Richtlinie 2002/58/EG, die der Umwandlung der Richtlinie 95/46/EG in eine Verordnung Rechnung tragen. Die materiellen rechtlichen Folgen, die sich für die Richtlinie 2002/58/EG aus der neuen Verordnung ergeben, werden Gegenstand einer Überprüfung durch die Kommission sein.