Erwägungsgrund 14 32014R0653
Bestimmte Drittländer haben bereits Vorschriften, die eine elektronische Kennzeichnung nach dem neuesten Stand der Technik erlauben. Die Union sollte ähnliche Vorschriften zur Erleichterung des Handels und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Sektors festlegen.