Erwägungsgrund 16 32014R0653
Die obligatorische Einführung der elektronischen Kennzeichnung in der gesamten Union könnte sich für einige Akteure als wirtschaftlich nachteilig erweisen. Daher ist es angemessen, dass, sobald elektronische Kennzeichnung als offizielles Kennzeichnungsmittel anerkannt wird, ihre Verwendung freiwillig sein sollte. Im Rahmen einer solchen freiwilligen Regelung würden sich diejenigen Tierhalter dafür entscheiden, die davon wirtschaftlich profitieren dürften, während es für andere Tierhalter möglich sein sollte, ihre Tiere weiterhin mit zwei herkömmlichen Ohrmarken zu kennzeichnen.