Erwägungsgrund 25 32014R0653
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 legte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht bezüglich der obligatorischen Angabe des Ursprungsland oder der Herkunftsorts von als Zutat verwendetem Fleisch vor. Diesem Bericht war gegebenenfalls ein Gesetzgebungsvorschlag beizufügen, damit über die gesamte Fleischkette mehr Transparenz herrscht und die europäischen Verbraucher besser aufgeklärt werden. Angesichts der jüngsten Probleme in Verbindung mit der Etikettierung von Fleischerzeugnissen, die sich auf das Funktionieren der Lebensmittelkette ausgewirkt haben, gingen das Europäische Parlament und der Rat davon aus, dass der Bericht möglichst früh im zweiten Halbjahr 2013 angenommen würde und er wurde schließlich am 17. Dezember 2013 angenommen.