Erwägungsgrund 20 32014R0653
Die beiden offiziellen Kennzeichnungsmittel, die einem Tier zugeteilt sind, sollten denselben Kenncode aufweisen. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es in der Anfangsphase der Umstellung auf elektronische Kennzeichen als offizielles Kennzeichnungsmittel in bestimmten Fällen — bedingt durch technische Einschränkungen aufgrund der Zusammensetzung des ursprünglichen Kenncodes eines Tieres — nicht möglich ist, diesen ursprünglichen Kenncode auf ein elektronisches Kennzeichen zu übertragen. Dies könnte passieren, wenn die Zeichen, aus denen der bestehende Kenncode eines Tieres besteht, nicht in ein elektronisches Format zu bringen sind. Daher sollten übergangsweise Ausnahmen vorgesehen werden, damit ein elektronisches Kennzeichen auch für diese Tiere verwendet werden kann, sofern für lückenlose Rückverfolgbarkeit gesorgt ist und die Tiere individuell identifiziert werden können, einschließlich ihres Geburtsbetriebs.