Erwägungsgrund 15 32014R0653
Angesichts der technischen Entwicklung neuer Arten elektronischer Kennzeichen ist es angezeigt, die Kennzeichnungsmöglichkeiten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 auszuweiten und die Verwendung elektronischer Kennzeichen als Kennzeichnungsmittel offiziell zu erlauben. Da durch die Einführung entsprechender Bestimmungen beträchtliche Investitionen erforderlich werden, ist ein Übergangszeitraum von fünf Jahren vorzusehen, damit die Mitgliedstaaten ausreichend Zeit zur Vorbereitung haben. In diesem Übergangszeitraum werden herkömmliche Ohrmarken weiterhin das einzige offizielle Kennzeichnungsmittel für Rinder sein.