Erwägungsgrund 2 32014R0653
Die Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates sieht vor, dass jeder Mitgliedstaat nach Maßgabe der genannten Verordnung ein System zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern einführt.
Die Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates sieht vor, dass jeder Mitgliedstaat nach Maßgabe der genannten Verordnung ein System zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern einführt.