Erwägungsgrund 18 32014R0653
Tiere und Fleisch, die aus Drittländern in die Union kommen, sollten Kennzeichnungsvorschriften und Anforderungen hinsichtlich der Rückverfolgbarkeit unterliegen, die das gleiche Maß an Schutz bieten.
Tiere und Fleisch, die aus Drittländern in die Union kommen, sollten Kennzeichnungsvorschriften und Anforderungen hinsichtlich der Rückverfolgbarkeit unterliegen, die das gleiche Maß an Schutz bieten.