Erwägungsgrund 6 32014R0653
Elektronische Kennzeichnungssysteme könnten durch automatische und präzisere Erfassung und Übertragung in das Register zu einer Straffung der Verfahren zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit beitragen. Zudem könnten Verbringungen der Tiere automatisch an die elektronische Datenbank gemeldet und damit Geschwindigkeit, Zuverlässigkeit und Genauigkeit des Rückverfolgungssystems verbessert werden. Die Verwendung elektronischer Kennzeichnungssysteme würde zudem die Verwaltung bestimmter Direktzahlungen, die den Landwirten gewährt werden, verbessern.