Erwägungsgrund 3 32014R0653
Die Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 regelt die Kennzeichnung und Registrierung von Rindern mit Ohrmarken an beiden Ohren des Tieres, mit elektronischen Datenbanken, Tierpässen und Einzelregistern in jedem Betrieb.
Die Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 regelt die Kennzeichnung und Registrierung von Rindern mit Ohrmarken an beiden Ohren des Tieres, mit elektronischen Datenbanken, Tierpässen und Einzelregistern in jedem Betrieb.