Erwägungsgrund 28 32016R1037
Es ist unerlässlich, dass die betroffenen Parteien über die wesentlichen Tatsachen und Erwägungen ordnungsgemäß unterrichtet werden und dass diese Unterrichtung unter Berücksichtigung des Beschlussfassungsverfahrens in der Union innerhalb einer Frist stattfindet, die den Parteien die Verteidigung ihrer Interessen ermöglicht.