Erwägungsgrund 6 32016R1037
Für die Berechnung der Höhe des dem Empfänger erwachsenden Vorteils in Fällen, in denen in dem betroffenen Land keine marktüblichen Bedingungen zugrunde gelegt werden können sollte die Bemessungsgrundlage durch Anpassung der Bedingungen in dem betroffenen Land anhand der dort tatsächlich zur Verfügung stehenden Parameter ermittelt werden. Ist dies nicht möglich, weil es unter anderem entsprechende Preise oder Kosten nicht gibt oder weil sie unzuverlässig sind, so sollte die angemessene Bemessungsgrundlage anhand der Bedingungen auf anderen Märkten ermittelt werden.