Erwägungsgrund 30 32016R1037
Bei der Anwendung der Regeln des Subventionsübereinkommens ist es zur Aufrechterhaltung des mit diesem Übereinkommen angestrebten Gleichgewichts zwischen Rechten und Pflichten unbedingt notwendig, dass die Union der Auslegung dieser Regeln durch ihre wichtigsten Handelspartner, wie sie sich in Rechtsvorschriften oder in der üblichen Praxis widerspiegelt, Rechnung trägt.