Erwägungsgrund 2 32016R1037
Anhang 1A des Übereinkommens zur Errichtung der Welthandelsorganisation (nachstehend „WTO-Übereinkommen“ genannt) enthält unter anderem das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen 1994 (nachstehend „GATT 1994“ genannt), ein Übereinkommen über die Landwirtschaft, ein Übereinkommen zur Durchführung des Artikels VI des Allgemeine Zoll- und Handelsabkommens 1994 und ein Übereinkommen über Subventionen und Ausgleichsmaßnahmen (nachstehend „Subventionsübereinkommen“ genannt).