Erwägungsgrund 29 32016R1037
Es ist angebracht, ein Verwaltungsverfahren vorzusehen, in dessen Rahmen Argumente zu der Frage vorgebracht werden können, ob Maßnahmen im Interesse der Union, insbesondere im Interesse der Verbraucher, liegen, und Fristen für die Vorlage dieser Informationen sowie das Recht der betroffenen Parteien auf Unterrichtung festzulegen.