Erwägungsgrund 11 32018R0825
Werden Maßnahmen nach Abschluss einer Auslaufüberprüfungsuntersuchung nicht verlängert, weil sich herausgestellt hat, dass die Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung der Maßnahmen während der Untersuchung nicht gegeben waren, so sollten den Einführern die während der Untersuchung auf Waren in der Zollabfertigung erhobenen Zölle erstattet werden.