Erwägungsgrund 16 32018R0825
Wird bei einer Erstuntersuchung festgestellt, dass die Dumpingspanne oder die anfechtbare Subvention unterhalb der Geringfügigkeitsschwelle liegt, so sollte die Untersuchung der betreffenden Ausführer unverzüglich eingestellt werden und diese Ausführer werden von anschließenden Überprüfungen nicht betroffen sein.