Erwägungsgrund 9 32018R0825
Die Kommission sollte anhand des eingegangenen Antrags und des „Inventory on export restrictions on industrial raw material“ (Verzeichnis von Ausfuhrbeschränkungen für industriell genutzte Rohstoffe) der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) oder jeglicher anderen Datenbank der OECD, die dieses Verzeichnis ersetzt und in der Verzerrungen des Rohstoffangebots bezeichnet sind, überprüfen, ob Verzerrungen des Rohstoffangebots bestehen.