Erwägungsgrund 8 32018R0825
Drittländer greifen immer häufiger in den Handel mit Rohstoffen ein, um Rohstoffe zum Vorteil nachgelagerter einheimischer Verwender im eigenen Land zu halten, beispielsweise durch Erhebung von Ausfuhrsteuern oder Anwendung von Doppelpreissystemen. Diese Eingriffe verursachen zusätzliche Handelsverzerrungen. Infolgedessen bestimmen nicht die normalen Marktkräfte von Angebot und Nachfrage die Kosten eines bestimmten Rohstoffs. Aufgrund dessen werden Unionshersteller nicht allein durch Dumping geschädigt, sondern leiden gegenüber nachgelagerten Herstellern in Drittländern, die derartige Praktiken verfolgen, noch unter zusätzlichen Handelsverzerrungen. Um den Handel angemessen zu schützen, sollten diese Verzerrungen bei der Festlegung der Höhe der zu verhängenden Zölle angemessen berücksichtigt werden.