Erwägungsgrund 23 32018R0825
Der jährliche Bericht über die Durchführung der Verordnungen, den die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat vorlegt, ermöglicht die regelmäßige und frühzeitige Überwachung der Handelsschutzinstrumente. Das Europäische Parlament sollte diesen Bericht und dabei auch die Funktionsweise der Handelsschutzinstrumente erörtern. Der Rat sollte an den einschlägigen Erörterungen teilnehmen können.