Verordnung (EU) 2018/825 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1036 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern und der Verordnung (EU) 2016/1037 über den Schutz gegen subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern
In Fällen, in denen die Unionshersteller so zahlreich sind, dass eine Stichprobe gebildet werden muss, sollten die in die Stichprobe einzubeziehenden Hersteller aus dem Kreis aller Unionshersteller ausgewählt werden und nicht nur aus dem Kreis der antragstellenden Hersteller.
Erwägungsgrund 20 32018R0825Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen