Erwägungsgrund 18 32018R0825
Liegen die Voraussetzungen für die Einleitung einer Umgehungsuntersuchung vor, so sollten die Einfuhren immer zollamtlich erfasst werden.
Liegen die Voraussetzungen für die Einleitung einer Umgehungsuntersuchung vor, so sollten die Einfuhren immer zollamtlich erfasst werden.