Erwägungsgrund 21 32018R0842
Es sollte eine einmalige Flexibilitätsmöglichkeit geschaffen werden, damit Mitgliedstaaten, deren nationale Reduktionsziele weit über sowohl dem Unionsdurchschnitt als auch ihrem Potenzial für kostenwirksame Reduktionsmaßnahmen liegen, sowie Mitgliedstaaten, die Industrieanlagen im Jahr 2013 keine kostenlosen EU-EHS-Zertifikate zugeteilt haben, ihre Ziele leichter erreichen können. Um das Ziel der durch den Beschluss (EU) 2015/1814 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Marktstabilitätsreserve, strukturelle Ungleichgewichte zwischen Angebot und Nachfrage im EU-EHS zu beheben, zu wahren, sollten die EU-EHS-Zertifikate, die für die einmalige Flexibilitätsmöglichkeit berücksichtigt werden, bei der Bestimmung der Gesamtmenge der in einem bestimmten Jahr in Umlauf befindlichen EU-EHS-Zertifikate als in Umlauf befindliche EU-EHS-Zertifikate angesehen werden. In ihrer ersten Überprüfung gemäß diesem Beschluss sollte die Kommission prüfen, ob diese Berücksichtigung als in Umlauf befindliche EU-EHS-Zertifikate beibehalten wird.