Erwägungsgrund 6 32018R0842
Die national festgelegten Beiträge der Vertragsparteien des Übereinkommens von Paris sollen ihre größtmögliche Ambition ausdrücken und im Laufe der Zeit eine Steigerung darstellen. Zudem sollten sich die Vertragsparteien des Übereinkommens von Paris eingedenk der Ziele des Übereinkommens um die Ausarbeitung und Übermittlung langfristiger Strategien für eine hinsichtlich der Treibhausgase emissionsarme Entwicklung bemühen. In seinen Schlussfolgerungen vom 13. Oktober 2017 würdigt der Rat, wie wichtig die langfristigen Ziele und die fünfjährigen Überprüfungszyklen bei der Umsetzung des Übereinkommens von Paris sind; er unterstreicht darin ferner, wie wichtig Entwicklungsstrategien für langfristig niedrige Treibhausgasemissionen als ein politisches Instrument sind, mit dem zuverlässige Pfade und die langfristigen politischen Veränderungen entwickelt werden, die zum Erreichen der Ziele des Übereinkommens von Paris erforderlich sind.