Erwägungsgrund 9 32018R0842
In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 19./20. März 2015 wurde festgehalten, dass die Union für die Schaffung einer Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimapolitik auf der Grundlage der Rahmenstrategie der Kommission eintritt, deren fünf Dimensionen eng miteinander verbunden sind und sich gegenseitig verstärken. Die Senkung der Energienachfrage zählt zu den fünf Dimensionen der Strategie für die Energieunion. Die Erhöhung der Energieeffizienz kann eine deutliche Reduzierung der Treibhausgasemissionen bewirken. Sie kann zudem zum Umwelt- und Gesundheitsschutz beitragen, die Energieversorgungssicherheit erhöhen, die Energiekosten für Haushalte und Unternehmen senken, die Energiearmut mindern und die Beschäftigung und die Wirtschaftstätigkeit insgesamt fördern. Maßnahmen, die zu einer stärkeren Nutzung energiesparender Technologien in Gebäuden, der Industrie und dem Verkehr beitragen, könnten ein kosteneffizientes Mittel sein, mit dem die Mitgliedstaaten bei der Verwirklichung ihrer Ziele gemäß dieser Verordnung unterstützt werden können.