Erwägungsgrund 24 32018R0842
Die Europäische Umweltagentur hat zum Ziel, die nachhaltige Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, die Umwelt spürbar und messbar zu verbessern, indem sie politischen Entscheidungsträgern, öffentlichen Einrichtungen und der Öffentlichkeit rechtzeitige, gezielte, relevante und zuverlässige Informationen zur Verfügung stellt. Die Europäische Umweltagentur sollte die Kommission im Rahmen des jährlichen Arbeitsprogramms der Agentur gegebenenfalls unterstützen.