Erwägungsgrund 18 32019R1148
Um die Anwendung der vorliegenden Verordnung zu verbessern, sollten sowohl die Wirtschaftsteilnehmer als auch die Behörden geeignete Schulungen zu den aus dieser Verordnung erwachsenden Pflichten anbieten. Die Mitgliedstaaten sollten über Inspektionsbehörden verfügen, regelmäßig den Besonderheiten jedes einzelnen Wirtschaftszweigs angepasste Sensibilisierungsmaßnahmen durchführen und in ständigem Dialog mit den Wirtschaftsteilnehmern aller Stufen der Lieferkette, einschließlich der Wirtschaftsteilnehmer, die online tätig sind, stehen.