Erwägungsgrund 22 32019R1148
Diese Verordnung erfordert die Verarbeitung personenbezogener Daten und — im Fall verdächtiger Transaktionen — deren Offenlegung gegenüber Dritten. Diese Datenverarbeitung und Offenlegung stellt einen Eingriff in die Grundrechte auf Schutz der Privatsphäre und auf den Schutz personenbezogener Daten dar. Dementsprechend sollte sichergestellt werden, dass das sich auf den Schutz personenbezogener Daten beziehende Grundrecht aller Personen, deren personenbezogene Daten in Anwendung dieser Verordnung verarbeitet werden, angemessen gewahrt wird. Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Verordnung unterliegt der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates. Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren und der Meldung verdächtiger Transaktionen sollte deshalb nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2016/679 und den allgemeinen Datenschutzgrundsätzen der Rechtmäßigkeit, Fairness, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität und Vertraulichkeit sowie dem Erfordernis, die Rechte der betroffenen Person ausreichend zu berücksichtigen, durchgeführt werden.