Erwägungsgrund 32 32019R0472
Die Mindestreferenzgröße für die Bestandserhaltung von Kaisergranat im Skagerrak und im Kattegat sollte einer Überprüfung unterzogen werden. Außerdem sollte dargelegt werden, dass die Pflicht zur Anlandung nicht für die Freizeitfischerei in den Gebieten gilt, die unter den Mehrjahresplan für die Fischereien in der Nordsee fallen. Die Verordnung (EU) 2018/973 des Europäischen Parlaments und des Rates sollte daher geändert werden.