Erwägungsgrund 25 32019R0472
Wenn die Sterblichkeit aufgrund der Freizeitfischerei erhebliche Auswirkungen auf einen im Hinblick auf den MSY geregelten Bestand hat, sollte der Rat in der Lage sein, für Freizeitfischer nichtdiskriminierende Obergrenzen festzulegen. Bei der Festlegung derartiger Obergrenzen sollte sich der Rat auf transparente und objektive Kriterien stützen. Gegebenenfalls sollten die Mitgliedstaaten die Bestimmungen erlassen, die notwendig und verhältnismäßig sind, um die Kontrolle und Erhebung von Daten für eine verlässliche Schätzung der tatsächlichen Fangmengen im Rahmen der Freizeitfischerei zu ermöglichen.