Verordnung (EU) 2019/472 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2019 zur Festlegung eines Mehrjahresplans für die in den westlichen Gewässern und angrenzenden Gewässern gefischten Bestände und für Fischereien, die diese Bestände befischen, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2016/1139 und (EU) 2018/973 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 811/2004, (EG) Nr. 2166/2005, (EG) Nr. 388/2006, (EG) Nr. 509/2007 und (EG) Nr. 1300/2008 des Rates
„Beste verfügbare wissenschaftliche Gutachten“ sollte so verstanden werden, dass sie sich auf öffentlich verfügbare wissenschaftliche Gutachten beziehen, die durch die aktuellsten wissenschaftlichen Daten und Methoden belegt sind und von einem unabhängigen wissenschaftlichen Gremium, das auf Unionsebene oder internationaler Ebene anerkannt ist, entweder vorgelegt oder überprüft wurden.
Erwägungsgrund 8 32019R0472Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen