Erwägungsgrund 22 32019R0472
Es sollte möglich sein, die TAC für Kaisergranat in vier bestimmten Bewirtschaftungsgebieten als die Summe der für jede Funktionseinheit und für die statistischen Rechtecke außerhalb der Funktionseinheiten innerhalb der einzelnen Bewirtschaftungsgebiete festgesetzten Fangmengen festzulegen. Dies sollte jedoch nicht ausschließen, dass Maßnahmen zum Schutz bestimmter Funktionseinheiten angenommen werden.