Verordnung (EU) 2019/472 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2019 zur Festlegung eines Mehrjahresplans für die in den westlichen Gewässern und angrenzenden Gewässern gefischten Bestände und für Fischereien, die diese Bestände befischen, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2016/1139 und (EU) 2018/973 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 811/2004, (EG) Nr. 2166/2005, (EG) Nr. 388/2006, (EG) Nr. 509/2007 und (EG) Nr. 1300/2008 des Rates
Im Hinblick auf die Anwendung eines regionalen Konzepts für die Erhaltung und nachhaltige Bewirtschaftung der biologischen Meeresschätze ist es angebracht, die Möglichkeit vorzusehen, technische Maßnahmen für alle Bestände in den westlichen Gewässern zu ergreifen.
Erwägungsgrund 23 32019R0472Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen