Erwägungsgrund 26 32021R1755
Um den Verwaltungsaufwand zu verringern, könnten die Mitgliedstaaten denjenigen, die einen Finanzbeitrag aus der Reserve erhalten, die Kosten im Wege vereinfachter Kostenoptionen wie Pauschalsätze, Pauschalbeträge oder Kosten je Einheit, wenn diese ein zuverlässiger Näherungswert für die tatsächlichen Kosten sind, erstatten.