Erwägungsgrund 3 32021R1755
Die Union ist entschlossen, die nachteiligen wirtschaftlichen, sozialen, territorialen und gegebenenfalls ökologischen Folgen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union abzufedern und Solidarität mit allen Mitgliedstaaten, einschließlich ihrer Regionen und lokalen Gemeinschaften, sowie mit Wirtschaftssektoren zu zeigen, insbesondere mit jenen, die von diesen außergewöhnlichen Umständen am stärksten nachteilig betroffen sind.