Erwägungsgrund 1 32021R1755
Das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (im Folgenden „Austrittsabkommen“) ist am 1. Februar 2020 in Kraft getreten. Der vereinbarte befristete Übergangszeitraum gemäß Artikel 126 des Austrittsabkommens endete am 31. Dezember 2020. Während des Übergangszeitraums nahmen die Union und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (im Folgenden „Vereinigtes Königreich“) förmliche Verhandlungen über die künftigen Beziehungen auf.