Erwägungsgrund 31 32021R1755
Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 42 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates konsultiert und gab am 14. April 2021 eine Stellungnahme ab.
Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 42 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates konsultiert und gab am 14. April 2021 eine Stellungnahme ab.