Erwägungsgrund 30 32021R1755
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Festsetzung der für jeden Mitgliedstaat verfügbaren Mittel sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden.
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Festsetzung der für jeden Mitgliedstaat verfügbaren Mittel sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden.