Erwägungsgrund 33 32021R1755
Da den nachteiligen wirtschaftlichen, sozialen, territorialen und gegebenenfalls ökologischen Folgen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union in allen Mitgliedstaaten, einschließlich ihrer Regionen und lokalen Gemeinschaften sowie Sektoren, insbesondere jenen, die von diesen außergewöhnlichen Umständen am stärksten nachteilig betroffen sind, unbedingt unverzüglich entgegengewirkt und die damit verbundenen negativen Auswirkungen auf den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt unbedingt unverzüglich abgefedert werden müssen, sollte diese Verordnung aus Gründen der Dringlichkeit am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —