Erwägungsgrund 10 32021R0267
In der Richtlinie 2014/45/EU des Europäischen Parlaments und des Rates sind Vorschriften über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern festgelegt. Die regelmäßige technische Überwachung ist eine komplexe Aufgabe, die dafür sorgen soll, dass Fahrzeuge während ihres Betriebs in einem sicheren und umweltfreundlichen Zustand gehalten werden. Da es aufgrund der außergewöhnlichen Umstände der auch nach dem 31. August 2020 anhaltenden COVID-19-Krise schwierig ist, regelmäßige technische Überwachungen durchzuführen, sollten die regelmäßigen technischen Überwachungen, die zwischen dem 1. September 2020 und dem 30. Juni 2021 hätten erfolgen müssen, nun zu einem späteren Zeitpunkt, jedoch nicht später als zehn Monate nach Ablauf der ursprünglichen Frist durchgeführt werden, wobei die betreffenden Prüfbescheinigungen bis zu diesem späteren Datum gültig bleiben sollten.