Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2021 zur Festlegung besonderer und vorübergehender Maßnahmen im Hinblick auf die anhaltende COVID-19-Krise hinsichtlich der Erneuerung oder Verlängerung bestimmter Bescheinigungen, Lizenzen und Genehmigungen, der Verschiebung bestimmter regelmäßiger Kontrollen und Weiterbildungen in bestimmten Bereichen des Verkehrsrechts und für die Verlängerung bestimmter in der Verordnung (EU) 2020/698 vorgesehenen Zeiträume (Text von Bedeutung für den EWR)
Aufgrund der Unvorhersehbarkeit und Plötzlichkeit des COVID-19-Ausbruchs sowie seiner unerwarteten Dauer war es nicht möglich, alle nötigen Maßnahmen rechtzeitig zu erlassen. Aus diesem Grund sollten die Bestimmungen dieser Verordnung auch für den Zeitraum vor ihrem Inkrafttreten gelten. Angesichts der Art dieser Bestimmungen führt ein solcher Ansatz nicht zu einer Verletzung des berechtigten Vertrauens der Betroffenen.
Erwägungsgrund 29 32021R0267Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen