Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2021 zur Festlegung besonderer und vorübergehender Maßnahmen im Hinblick auf die anhaltende COVID-19-Krise hinsichtlich der Erneuerung oder Verlängerung bestimmter Bescheinigungen, Lizenzen und Genehmigungen, der Verschiebung bestimmter regelmäßiger Kontrollen und Weiterbildungen in bestimmten Bereichen des Verkehrsrechts und für die Verlängerung bestimmter in der Verordnung (EU) 2020/698 vorgesehenen Zeiträume (Text von Bedeutung für den EWR)
Der im Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft festgelegte Übergangszeitraum endete am 31. Dezember 2020, daher gilt keine der Bestimmungen dieser Verordnung für das Vereinigte Königreich, auch wenn sie Zeiträume vor diesem Datum betreffen.
Erwägungsgrund 26 32021R0267Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen