Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2021 zur Festlegung besonderer und vorübergehender Maßnahmen im Hinblick auf die anhaltende COVID-19-Krise hinsichtlich der Erneuerung oder Verlängerung bestimmter Bescheinigungen, Lizenzen und Genehmigungen, der Verschiebung bestimmter regelmäßiger Kontrollen und Weiterbildungen in bestimmten Bereichen des Verkehrsrechts und für die Verlängerung bestimmter in der Verordnung (EU) 2020/698 vorgesehenen Zeiträume (Text von Bedeutung für den EWR)
Die von der Kommission mittels Beschluss auf der Grundlage der Verordnung (EU) 2020/698 eingeräumten Rechte, mit denen sie Mitgliedstaaten ermächtigt hat, bestimmte in jener Verordnung genannte Fristen über die in jener Verordnung vorgesehenen Zeiträume hinaus zu verlängern, bleiben von dieser Verordnung unberührt.
Erwägungsgrund 24 32021R0267Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen