Erwägungsgrund 4 32021R0267
Einige Mitgliedstaaten, die am 1. August 2020 davon ausgingen, dass die Erneuerung bestimmter Bescheinigungen, Lizenzen und Genehmigungen und der Abschluss bestimmter regelmäßiger Kontrollen oder Weiterbildungen aufgrund der Maßnahmen, die sie ergriffen hatten, um die Ausbreitung von COVID-19 zu verhindern oder einzudämmen, über den 31. August 2020 hinaus undurchführbar bleiben würden, reichten bei der Kommission begründete Anträge auf Genehmigung weiterer individueller Verlängerungen ein. Die Kommission erließ sechs Beschlüsse, mit denen derartige Verlängerungen genehmigt wurden.