Erwägungsgrund 16 32021R0693
Das Programm „Justiz“ für den Zeitraum 2014-2020 hat es ermöglicht, Aus- und Weiterbildungstätigkeiten zum Unionsrecht – insbesondere in Bezug auf den Geltungsbereich sowie zur Anwendung der Charta – für Angehörige der Justiz und der Rechtspflege durchzuführen. In seinen Schlussfolgerungen vom 12. Oktober 2017 zur Anwendung der Charta im Jahr 2016 erinnerte der Rat daran, wie wichtig es ist, unter anderem politische Entscheidungsträger, Angehörige der Rechtsberufe und die Rechteinhaber selbst für die Anwendung der Charta auf nationaler Ebene wie auf Unionsebene zu sensibilisieren. Damit Grundrechte konsequent und durchgängig berücksichtigt werden, muss die finanzielle Unterstützung für Sensibilisierungsmaßnahmen neben Justizbehörden und Angehörigen der Rechtsberufe daher auf weitere öffentliche Einrichtungen ausgeweitet werden.