Erwägungsgrund 31 32021R0693
Gemäß dem Beschluss 2013/755/EU des Rates können natürliche Personen und die zuständigen öffentlichen und/oder privaten Einrichtungen und Institutionen eines überseeischen Landes oder Gebiets vorbehaltlich der Bestimmungen und Ziele des Programms und der möglichen Regelungen, die für den mit dem überseeischen Land oder Gebiet verbundenen Mitgliedstaat gelten, finanziell unterstützt werden.