Erwägungsgrund 21 32021R0693
Das Programm sollte auch dazu beitragen, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der externen Auswirkungen überall dort zu verbessern, wo das Unionsrecht eine externe Dimension aufweist, um den Zugang zur Justiz zu verbessern und die Bewältigung justizieller und verfahrensrechtlicher Herausforderungen zu erleichtern.