Erwägungsgrund 23 32021R0693
Um die effiziente Zuweisung der Mittel aus dem Gesamthaushaltsplan der Union sicherzustellen, ist es erforderlich zu gewährleisten, dass alle unter dem Programm durchgeführten Maßnahmen über einen Mehrwert für die Union verfügen, die Maßnahmen der Mitgliedstaaten ergänzen und sich mit anderen Maßnahmen der Union decken. Es sollten Kohärenz, Komplementarität und Synergieeffekte mit Finanzierungsprogrammen angestrebt werden, die verwandte Politikbereiche fördern, insbesondere mit dem Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ sowie mit dem durch die Verordnung (EU) 2021/690 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Programm über den Binnenmarkt, Programmen in den Bereichen Grenzmanagement und Sicherheit, insbesondere dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und dem Fonds für innere Sicherheit, Programmen im Bereich „Strategische Infrastruktur“, insbesondere dem durch die Verordnung (EU) 2021/694 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Programm „Digitales Europa“, dem durch die Verordnung (EU) XXXX/XXXX des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Programm „Erasmus+“, dem durch die Verordnung (EU) 2021/695 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Programm „Horizont Europa“, dem Instrument für Heranführungshilfe und dem durch die Verordnung (EU) XXXX/XXXX des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten LIFE-Programm.