Erwägungsgrund 4 32021R0693
Der Fonds für Justiz, Rechte und Werte und die beiden ihm zugrundeliegenden Finanzierungsprogramme werden sich an Personen und Stellen wenden, die dazu beitragen, unsere gemeinsamen Werte und unsere reichhaltige Vielfalt sowie Rechte und Gleichstellung lebendig und dynamisch zu gestalten. Ziel ist letztlich die Herausbildung und Bewahrung einer auf Rechte gestützten, gleichen, offenen, pluralistischen, inklusiven und demokratischen Gesellschaft. Eine Schlüsselrolle kommt hierbei einer dynamischen und mündigen Zivilgesellschaft zu, der Anregung der Bürgerinnen und Bürger zur demokratischen, staatsbürgerlichen und sozialen Teilhabe, und der Pflege der reichen Vielfalt der europäischen Gesellschaft der Grundlage unserer gemeinsamen Werte, Geschichte und Erfahrungen zu. Gemäß Artikel 11 EUV müssen die Organe der Union einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit der Zivilgesellschaft pflegen und den Bürgerinnen und Bürgern und den repräsentativen Verbänden in geeigneter Weise die Möglichkeit geben, ihre Ansichten in allen Bereichen des Handelns der Union öffentlich bekannt zu geben und auszutauschen.