Erwägungsgrund 40 32021R0694
Der Europäische Rat betonte in seinen Schlussfolgerungen vom 19. Oktober 2017, dass die Union zum erfolgreichen Aufbau eines digitalen Europas Arbeitsmärkte sowie Bildungs- und Ausbildungssysteme benötigt, die an das digitale Zeitalter angepasst sind, und dass in digitale Kompetenzen investiert werden muss, damit alle europäischen Bürger die erforderlichen Fähigkeiten und Möglichkeiten erhalten.